Augenlaserbehandlung
bei Vorerkrankungen

07.09.2022
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Vorerkrankungen wie Diabetes Mellitus oder ein grauer oder grüner Star können die Eignung für eine Augenlaserbehandlung beeinflussen.

Eignung für eine Augenlaserbehandlung

Augenlaserbehandlungen sind heutzutage eine sichere Methode zur permanenten Korrektur einer Fehlsichtigkeit, wenn man auf eine Brille oder Kontaktlinsen verzichten will. Es ist aber wichtig, die richtigen Personen auszuwählen, die für eine solche Behandlung in Frage kommen. Neben der Stärke der Fehlsichtigkeit spielen vor allem bestehende Erkrankungen eine grosse Rolle in der Entscheidung, ob jemand für eine Augenlaserbehandlung geeignet ist oder nicht.

Diabetes Mellitus

Die Zuckerkrankheit Diabetes Mellitus ist eine weit verbreitete Krankheit, die den Blutzuckerhaushalt des Körpers durcheinanderbringt, was zu einem erhöhten Zuckerspiegel im Blut führt. Dieser erhöhte Blutzuckerspiegel hat viele Folgen – einige davon betreffen indirekt auch das Auge und dessen Fähigkeit, sich nach einem solchen operativen Eingriff wieder vollständig zu erholen.

  • Wundheilung

    Die Wundheilung ist bei Personen mit Diabetes, je nach Ausprägungsgrad, eingeschränkt. Dies betrifft nicht nur klassische Wundlokalisationen wie der Fuss – sondern auch das Auge. Nach einer Augenlaserbehandlung ist es enorm wichtig, dass die Hornhaut wieder gut zusammenwächst, damit das Resultat bestmöglich ausfällt. Im Falle des Diabetes kann dies nicht sichergestellt werden und ist somit mit einem nicht tragbaren Risiko verbunden.

  • Erhöhte Infektionsrate

    Auch wenn die Ursache noch nicht ganz geklärt ist – Diabetiker haben erhöhte Infektionsraten, was sich speziell ungünstig auf den Verlauf nach operativen Eingriffen ausübt. Bei Operationen, die unbedingt nötig sind, kann man diese Gefahr durch intensive Pflege eindämmen. Eine Augenlaserbehandlung lässt sich jedoch umgehen mit einer Sehhilfe, was im Falle eines Diabetes die sicherere Alternative darstellt.

Immunologische Grunderkrankungen

Das Gebiet der immunologischen Erkrankungen ist gross und derer Symptomatik ist komplex. Der Hauptgrund, wieso Personen mit immunologischen Grundleiden auf eine Augenlaserbehandlung verzichten sollten, liegt ebenfalls in der Wundheilungsstörung. Diese kann einerseits durch die Krankheit selbst verursacht werden oder aber, in den meisten Fällen, durch die Therapie selber. Viele Patienten müssen täglich immunsupprimierende, also das Immunsystem unterdrückende Medikamente, einnehmen. Dies führt zu einer eingeschränkten Funktionsfähigkeit des normalen Abwehrsystems der Körpers, welches für eine gute Wundheilung von hoher Bedeutung ist. Beispiele für Erkrankungen, bei denen man von einer Augenlaserbehandlung abratet, sind Autoimmunerkrankungen, starke Allergien oder die Gruppe der Kollagenosen.

Augenerkrankungen

Vor einer Augenlaserbehandlung muss abgeklärt werden, ob das zu behandelnde Auge nicht bereits eine Erkrankung aufweist. Dies ist wichtig, weil einige Erkrankungen bei einem solchen operativen Eingriff reaktiviert werden könnten oder weil einige Erkrankungen die Wahrscheinlichkeit eines unbefriedigenden Resultates stark erhöhen.

  • HSV- und VZV-Keratitis

    Eine Keratitis ist eine Entzündung der Hornhaut, welche in einigen Fällen durch Viren wie HSV (Herpes simplex Virus) oder VZV (Varizella Zoster Virus) verursacht werden kann. Dies sind Viren, die sich nach einer Infektion im Körper befinden und meistens keine Symptome verursachen. In einigen Fällen, wie zum Beispiel schweren Erkrankungen und damit einhergehende Schwächung des Immunsystems können diese reaktiviert werden. Auch eine Augenlaserbehandlung, die ebenfalls an der Hornhaut stattfindet, kann eine solche Reaktivierung auslösen und ist daher nicht empfohlen.

  • Störungen des Tränenfilms

    Die Tränenflüssigkeit ist ein wichtiger Bestandteil der Augen und führt hauptsächlich dazu, dass die Augen nicht austrocknen. Wenn Augen austrocknen, kann es zu Irritationen kommen, die je nach Dauer und Ausprägung bleibende Schäden hinterlassen können. Trockene Augen sind eine der Hauptkomplikationen einer Augenlaserbehandlung – daher schliesst man Personen aus, welche bereits vor der Operation ein erhöhtes Risiko einer Tränensekretionsstörung aufweisen.

  • Anomalitäten der Hornhaut

    Da die Augenlaserbehandlung direkt auf der Hornhaut stattfindet ist es wichtig, dass diese nicht bereits vorgeschädigt ist. Gewisse Erkrankungen, wie zum Beispiel der Keratokonus, führen dazu, dass die Hornhaut erhebliche Verformungen und lokale Verdünnungen aufweist. Diese Verformungen erschweren das Arbeiten mit dem Laser und stellen ein zu hohes Risiko für Komplikationen durch die Verformung und Verdünnung der Hornhaut dar. Daher dürfen Personen mit starken Hornhautveränderungen nicht behandelt werden.

  • Grauer Star, Grüner Star, Makulo- oder Retinopathien

    Generell gilt, dass von einer Augenlaserbehandlung abgesehen werden sollte, wenn das Auge bereits andere Erkrankungen aufweist. Dies ist der Fall beim grauen Star (auch Katarakt genannt), dem grünen Star (Glaukom) oder verschiedenen Netzhauterkrankungen.

Sollten Sie nun noch Fragen haben, so melden Sie sich bei uns. Wir beantworten Ihnen gerne alle offenen Fragen und beraten Sie bezüglich Vorerkrankung und Augenlaserbehandlung!

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